Nahezu jedes Kind ist einmal krank. In diesem Fall informieren Sie uns bitte unbedingt telefonisch bereits am ersten Tag. Falls Ihr Kind die OGS besucht, melden Sie es bitte zusätzlich in der OGS krank!

Ab dem dritten Fehltag benötigen wir eine schriftliche Entschuldigung. Darin sollten der Fehlzeitraum sowie der Grund des Fehlens aufgeführt sein. Bitte bedenken Sie: unentschuldigtes Fehlen wird auf dem Zeugnis Ihres Kindes aufgeführt!

Für das Fehlen am letzten Schultag vor den Ferien sowie am ersten Schultag nach den Ferien ist ein ärztliches Attest vorzulegen.

Haben Sie Vorzeichen einer aufkommenden Erkrankung wahrgenommen (Erbrechen, Fieber, …), schicken Sie Ihr Kind bitte nicht zur Schule. Wenn ein Kind während der Schulzeit über starke Beschwerden klagt, muss es abgeholt werden und wird nicht alleine nach Hause geschickt.

Eine Beurlaubung muss bei der Schulleitung beantragt werden. Unmittelbar vor und im Anschluss an die Ferien darf ein Kind nicht beurlaubt werden. In dringenden, begründeten Ausnahmefällen kann einmalig eine Beurlaubung genehmigt werden. (Schriftlicher Antrag im Sekretariat erforderlich!)